Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2019).
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.
Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: