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Einschulung zum Schuljahr 2026/27

Einschulung zum Schuljahr 2025/2026

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2019).

 

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2025/26) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2026/27) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2026/27) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule  bis spätestens 10. April 2025 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2025/26) schulpflichtig.
 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.

 

Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

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