Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre neu gewählt – mitmachen kann jede Mutter oder jeder Vater eines Schulkindes. Die Wahlen finden zu Beginn des Schuljahres statt. Die nächste Elternbeiratswahl findet zu Beginn des Schuljahres 2026/27 statt.
Der Elternbeirat hat eine wichtige beratende und unterstützende Funktion, die in Artikel 65 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG geregelt ist.
Dazu gehören unter anderem:
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